GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN SEETRANSPORT IM SEEAUSFLUGREGEL

Diese Allgemeinen Seetransportbedingungen werden der Öffentlichkeit vor der Buchung und dem Kauf von Tickets sowohl in Papierform in allen Verkaufsbereichen an den offiziellen Ticketschaltern des Beförderers als auch in digitaler Form auf der Website des Unternehmens (https: //www.attractioncatamarans.com/).
1.-DEFINITIONEN

Unter „Spediteur“ versteht man das Unternehmen MALLORCA SAILING CATAMARANS S.L. das mit seinen Schiffen die Beförderung von Passagieren im Rahmen der maritimen Ausflugsregelung in jedem Betriebs- und/oder Verwaltungsregime durchführt.
Unter „Seeausflug“ ist die Personenbeförderungsdienstleistung zu verstehen, die mit der Durchführung touristischer Reisen in Schiffen oder Booten verbunden ist, die von einem Hafen abfahren und nach Befolgung einer Reiseroute in einem Zeitraum von höchstens 12 Stunden zum Ausgangshafen zurückkehren. Ankerplätze und Zwischenstopps in einem anderen Hafen sind möglich, alle Passagiere müssen jedoch die gesamte Reiseroute absolvieren.
„Schiff“ bezeichnet das zur See- oder Binnenschifffahrt eingesetzte Schiff, bei dem es sich um ein Passagierschiff handelt.
Unter „Passagiervertrag“ versteht man den Beförderungsvertrag zwischen dem Beförderer und einem Passagier über die Erbringung einer oder mehrerer Personenbeförderungsleistungen im Rahmen der Seeausflugsregelung.
Unter „Ticket“ oder „Bordkarte“ versteht man das vom Beförderer gültig ausgestellte Dokument als Nachweis des mit dem Passagier abgeschlossenen Beförderungsvertrags.


2.- ANWENDBARES RECHT UND HAFTUNGSREGELUNG

Für diesen Personenbeförderungsvertrag im Rahmen der Seeausflugsregelung gelten spanisches Recht, Gemeinschaftsvorschriften und die internationalen Abkommen, denen Spanien beigetreten ist. Für diesen Beförderungsvertrag gilt insbesondere das Gesetz 14/2014 vom 24. Juli über die Seeschifffahrt, das als Bestandteil des Passagiervertrags gilt.


3.- PASSAGE- UND TICKETVERTRAG

Durch den Beförderungsvertrag, der durch die Ausstellung des entsprechenden Tickets und/oder der Bordkarte dokumentiert wird, verpflichtet sich der Beförderer, den Passagier und gegebenenfalls sein Gepäck im Rahmen einer Seeausflugsregelung gegen ein Entgelt auf dem Seeweg zu befördern. .
Das Ticket ist personenbezogen und nicht übertragbar und kann in elektronischer Form ausgestellt werden. Der Seebeförderungsvertrag kommt mit der vorherigen Zahlung des vom Beförderer ordnungsgemäß ausgestellten Tickets zustande, wobei der Passagier allein aufgrund der Tatsache, dass er es als Beförderungstitel verwendet hat, alle darin enthaltenen Bedingungen ausdrücklich akzeptiert.
An Bord dürfen nur Personen einsteigen, die über ein Ticket und/oder eine Bordkarte für das dort angegebene Datum, die angegebene Uhrzeit und die angegebene Route verfügen. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust des Tickets/der Bordkarte. Der Passagier ist verpflichtet, beide Dokumente während der gesamten Reise aufzubewahren. Für jede Reklamation muss der Passagier eine Kopie des Tickets und der Bordkarte vorlegen, andernfalls kann die Reklamation nicht bearbeitet werden.
Der Beförderer bietet die Personenbeförderung zu seinen allgemeinen, Aktions- und/oder Sondertarifen an, die ordnungsgemäß in allen Verkaufsbereichen, an den offiziellen Fahrkartenschaltern und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Der Spediteur behält sich das Recht vor, diese Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Der Beförderer übernimmt keine Haftung für die Handtaschen und Gegenstände des Passagiers im Falle von Diebstahl oder Verlust.
An unseren Abfahrts- und Ankunftsorten stehen den Reisenden Antrags- und Vorschlagsblätter zur Verfügung.


4. FAHRPLÄNE, ROUTE, ANSTEIGUNG UND STORNIERUNGEN

Die Abfahrtszeiten jedes Seeausflugs sind im Voraus festgelegt und der Öffentlichkeit vor der Reservierung und dem Kauf von Tickets einsehbar, sowohl in Papierform in allen Verkaufsbereichen an den offiziellen Ticketschaltern des Beförderers als auch in digitaler Form auf der Website des Unternehmens ( https://www.attractioncatamarans.com).
Der Beförderer ist berechtigt, die angekündigten Fahrpläne zu ändern und den Transport aus Sicherheits-, Organisations-, Wetter- oder Gründen höherer Gewalt sogar auszusetzen oder abzusagen.
Der Beförderer legt den „Cut-Off-Zeitpunkt“ für die Zulassung zum Boarding fest und teilt ihn mit. Nach Ablauf dieser Frist wird Passagieren, die nicht zum Boarding bereit sind, die Beförderung verweigert. Der Beförderer lehnt jegliche Verantwortung ab für die Verweigerung der Beförderung von Passagieren, die nach Ablauf der Frist für die Zulassung zum Boarding erscheinen.
Dem Beförderer steht es frei, den Transport auf der Route und dem Reiseplan durchzuführen, die er für am geeignetsten hält.
Im Falle einer Stornierung durch den Passagier gelten folgende Bedingungen:
-Stornierungen, die mindestens 3 Tage vor Abflug erfolgen, unterliegen KEINEN Strafen.
- Bei Stornierungen, die weniger als 3 Tage dauern, wird eine Strafe von 50 % des Ausflugspreises für die Verwaltungskosten erhoben.
-Stornierungen ohne Vorankündigung, Verlust des Gesamtbetrags der Reservierung.


5. DISZIPLIN AN BORD

Der Kapitän hat das Kommando und die Leitung des Schiffes inne, hat die Autorität an Bord und kann so viele polizeiliche Maßnahmen ergreifen, wie er es für notwendig hält, um die Ordnung auf dem Schiff aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Personen an Bord zu gewährleisten Planke. Die Passagiere müssen sich an die Anweisungen des Kapitäns halten, unbeschadet ihres Rechts, die ihnen angemessen erscheinenden Ansprüche geltend zu machen, sobald das Schiff im Hafen ankommt.


6. HAUPTLEISTUNGEN, ZUSATZLEISTUNGEN UND STEUERREGELUNG

Im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird die Mehrwertsteuer mit einem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent erhoben, da es sich um eine Seepersonenbeförderungstätigkeit handelt (Artikel 91.1). 2.1 des Gesetzes 37/1992. Andere Nebenleistungen an Bord, wie zum Beispiel Getränke an Bord, werden zusammen mit der Hauptbeförderung besteuert.


7. GERICHTSSTAND:

Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung, Anwendung oder Ausführung des Transportvertrags entstehen, unterliegen der Zuständigkeit der Handelsgerichte von Palma de Mallorca, unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, auf eine alternative Streitbeilegung in Angelegenheiten zurückzugreifen Verbrauch.

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